Frage 2

2. Wie muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

  • Der Datenschutzbeauftragter ist spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Datenverarbeitungstätigkeit im Sinne von Ziffer 1 des Betriebes schriftlich zu bestellen, wobei auch die Aufgabe und organisatorische Stellung zu spezifizieren sind.

Der/die bestellte Datenschutzbeauftragte/r muss geeignet sein, Spezifikationen bzgl. der Eignung/Voraussetzung des DSB finden Sie ebenfalls im Fragenteil.

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 Ihr Datenschutz-Team “in” Hessen

letzte Aktualisierung 25.02.2013