Frage 5

5. Kann die Bestellung widerrufen werden?

  • Die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten kann nur widerrufen werden, wenn die Aufsichtsbehörde dies verlangt oder wenn die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung gegeben ist, d. h. es muss hierfür in entsprechender Anwendung des § 626 BGB ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser kann insbesondere dann gegeben sein, wenn ein Verstoß gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit oder ein Verrat von Geschäftsgeheimnissen vorliegt. Im Einzelfall ist eine Abwägung notwendig.
     
  • Die Bestellung kann aber von vornherein zeitlich befristet werden, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Die Befristung darf nicht zur Umgehung von Kündigungsvorschriften führen.   

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letzte Aktualisierung 25.02.2013