Services

Wir sind Ihr Datenschutz-Team - Ihr Datenschutzbeauftragter.

Sie sind uns wichtig, wir sind für Sie da und werden Ihre Wünsche an Ihren Datenschutzbeauftragten erfüllen.

Was dürfen Sie erwarten:

  • Sicherheit im Datenschutz
    • Transparenz der gesetzlichen Datenschutz “Compliance” Konformität
    • Einhaltung der gesetzlichen Anforderung unter Berücksichtigung der Produktivität, Vermeidung von Übererfüllung und Ineffektivität
    • Wirtschaftliche Umsetzung der Anforderungen
      • Minimierung des Unternehmensrisikos
      • Verbesserung des Rankings
      • Vermeidung unnötiger Datenhaltung
      • Sensibilisierung der Mitarbeiter z.B. Spionage, Wissensabfluss etc.
      • Verbesserung des Betriebsklimas durch weiteren Ansprechpartner
      • Reduzierung möglicher Fehlinvestitionen
      • Best Praxis Ansatz
      • Verringerung des Haftungsrisiko der Geschäftsleitung
      • Werben Sie künftig mit Ihrem Datenschutz
  • Übersicht Ihrer Datenverarbeitungsverfahren
  • Transparenz der Datennutzenden Personen/Gruppen
  • Sensibilisieren auf den Schutz Ihrer Daten,
    also Ihrem wichtigsten Unternehmenskapital
  • Prüfung der Verarbeitungsprozesse im Datenbereich
  • Übersicht Ihrer externen Dienstleiter/Dienstleistungen für
    • Datenverarbeitung
    • technische Infrastruktur
    • Kommunikationstechnik
    • Informationstechnik
    • Versorgungsdienstleister
    • und mehr
  • Prüfen der vereinbarten Verträge der Dienstleister auf Datenschutzkonformität
  • Seminare zum Datenschutz und Informationssicherheit
  • Unterstützung beim führen der Verfahrensverzeichnisse
  • Ihren Ansprechpartner für Jedermann gemäß BDSG
  • Unabhängigkeit von angestellten Mitarbeitern bei externem DSB
  • Partner mit Unternehmensübergreifenden Marktkenntnissen
  • eine/n geprüfte/n Datenschutzbeauftragte/n zur Sicherstellung der gesetzlich geforderten fachlichen Eignung
    • Geringe Grundkosten für die Bestellung
    • Bedarfsorientierte Kosten für die nötige Zuarbeit / Umsetzung
    • Best Praxis auf überbetrieblicher Basis bei externem DSB

Ihr Datenschutz-Team hilft Ihnen dabei dies alles umzusetzen.

Sind Sie gesetzlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten gemäß BDSG § 4f zu bestellen haben Sie die Wahl einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Der Datenschutzbeauftragte muß geeignet sein, sonst wird im Ernstfall die Sachlage so bewertet als sei kein Datenschutzbeauftragter bestellt gewesen.

Die Eignung bezieht sich auf die

  • fachliche Kompetenz, technisch und rechtlich
  • persönliche Eignung, (z.B. Vorstrafen)
  • Zuverlässigkeit, unabhängig

D.h. es muß gewährleistet sein, dass der Datenschutzbeauftragte nicht in einen Interessenkonflikt geraten kann, so ist es z.B. nicht möglich einen leitenden Angestellten wie den IT-Leiter mit dieser Aufgabe zu betrauen, ebenso wenig der Geschäftsführer selbst.

Sobald Sie gemäß BDSG § 4f einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen greift dies, ist dies nicht der Fall müssen dennoch die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, die persönliche Verantwortung hierzu tragen Sie als Unternehmensleiter.

INFO:

Ein Datenschutzbeauftragter kann nur persönlich bestellt werden, er darf aufgrund seiner Tätigkeit keinen Nachteil erfahren, d.h. er ist in seinem Tätigkeitsbereich weisungsfrei und quasi unkündbar ähnlich wie ein Betriebsrat, die Bestellung kann zudem nicht einseitig zurück genommen werden.

Die Lösung zur Flexibilitätserhaltung ist der externe Datenschutzbeauftragte mit einem entsprechenden Dienstleistungsvertrag.
V I T E L C O  Matthias Veith.

Weitere Informationen oder die Möglichkeit zu einem persönlichem Gespräch erhalten Sie, wenn Sie uns via E-Mail mveith@datenschutz-hessen.com kontaktieren. Sie können uns gerne auch unter +49 (0) 6034 907 512 anrufen.

Ihr Datenschutz-Team freut sich, wenn wir Ihnen helfen können.

 

 Ihr Datenschutz-Team “in” Hessen

letzte Aktualisierung 25.02.2013